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VSV/Holzinger: Defekte Verhütungsspirale: OGH zu Schadenersatz bei ungewollter Schwangerschaft und Geburt eines Kindes

VSV-Sammelklage gegen Hersteller fehlerhafter Verhütungsspiralen und gegen Republik Österreich

Wien (OTS) – Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) in anhängigen Verfahren gegen den spanischen Hersteller von fehlerhaften Verhütungsspiralen, die Firma Eurogine bei Barcelona, und die Republik Österreich – wegen Fehler des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) bereits klargestellt hat, dass das Medizinproduktegesetz – entgegen der Ansicht der Finanzprokuratur als Anwalt der Republik – sehr wohl auch Individuen schützen soll, hat der OGH soeben auch seine bislang ablehnende Judikatur zur Frage des Schadenersatzes im Fall einer ungewollten Schwangerschaft und der Geburt eines Kindes in Frage und ein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Aussicht gestellt.

„Es ist unserer Anwältin Mag. Margit Sagel (Wien) nun auch gelungen, beim OGH Zweifel an der bislang ablehnenden Judikatur bei einer „wrongful conception“ insbesondere im Hinblick auf die Produkthaftung des Herstellers zu wecken, wonach neben krankheitswertigen psychischen Beeinträchtigungen auch Vermögensschäden (Verdienstentgang) sehr wohl zu ersetzen wären,“ berichtet Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. „Das gibt Hoffnung, dass auch in Fällen von ungewollter Schwangerschaft Schadenersatz erkämpft werden kann.“

Im konkreten Fall hat der OGH das Berufungsurteil aufgehoben und den Fall an das Berufungsgericht zur Klärung der Grundfragen:

  • ob eine Spirale von Eurogine verwendet wurde
  • ob diese Spirale fehlerhaft war und zur (ungewollten) Schwangerschaft führte

zurückverwiesen.

Eurogine und die Republik Österreich werden nun mit einer weiteren Klagewelle geschädigter Frauen aus Österreich überzogen. „Der VSV hat unlängst – für Frauen ohne Rechtsschutzversicherung – mit Hilfe eines Prozessfinanzierers fünf Klagen gegen die Republik und gegen Eurogine eingebracht und wird für etwa 160 Frauen Ende August eine Sammelklage nachreichen“, kündigt Holzinger an.

Die Sammlung von Fällen für die Sammelklage wurde bereits Ende Juli 2023 abgeschlossen.

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/eurogine/

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