Verordnungen

Prüfungsordnung BMHS

Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Prüfungsordnung BMHS)

VerordnungFassung seit 1. September 2018RIS-Stand 4. November 2024

RIS-Gesetzesnummer 20007846 · BGBl. II Nr. 177/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 296/2024 · 70/06 Schulunterricht · Original im RIS öffnen

§ 19a

§ 19a Mündliche Prüfung

Fassung: 1. September 2018 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 19a Prüfungsordnung BMHS?

  • Kernaussage§ 19a Prüfungsordnung BMHS regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Prüfungsordnung BMHS.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die mündliche Prüfung findet an den in § 36 des Schulunterrichtsgesetzes genannten Prüfungsterminen statt. Abweichend davon...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

3. Unterabschnitt

Mündliche Prüfung

Prüfungstermine der mündlichen Prüfung

§ 19a. Die mündliche Prüfung findet an den in § 36 des Schulunterrichtsgesetzes genannten Prüfungsterminen statt. Abweichend davon findet die mündliche Prüfung an dreieinhalbjährigen Fachschulen mit Betriebspraxis im Haupttermin innerhalb der ersten neun Wochen des zweiten Semesters der letzten Schulstufe und in den übrigen Terminen an den in § 36 Abs. 2 Z 3 des Schulunterrichtsgesetzes genannten Terminen statt.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 19a Prüfungsordnung BMHS in einfachen Worten?

§ 19a Prüfungsordnung BMHS regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2018 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
17. September 2018
Fassung seit
1. September 2018
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 04:36
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 296/2024
  • BGBl. II Nr. 362/2023
  • BGBl. II Nr. 207/2023
  • BGBl. II Nr. 160/2023

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Verweise

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