§ 33
§ 33 Verbringung von umschlossenen radioaktiven Quellen in und aus Drittstaaten
Fassung: 1. August 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 33 AllgStrSchV 2020?
- Kernaussage§ 33 AllgStrSchV 2020 behandelt "Verbringung von umschlossenen radioaktiven Quellen in und aus Drittstaaten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Verbringung von umschlossenen radioaktiven Quellen in und aus Drittstaaten
§ 33. (1) Vor der Verbringung von umschlossenen radioaktiven Quellen aus Drittstaaten nach Österreich hat die Empfängerin/der Empfänger im Wege des Zentralen Quellenregisters eine Bestätigung der zuständigen Behörde einzuholen, dass sie/er aufgrund einer entsprechenden Bewilligung bzw. Zulassung zum Bezug berechtigt ist.
(2) Im Wege des Zentralen Quellenregisters sind zu übermitteln:
(3) Vor der Verbringung von umschlossenen radioaktiven Quellen aus Österreich in Drittstaaten hat die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungsinhaber, die Inhaberin/der Inhaber einer Bauartzulassung bzw. die Verwenderin/der Verwender eines bauartzugelassenen Gerätes eine Bestätigung der zuständigen Behörde im Drittstaat einzuholen, dass die Empfängerin/der Empfänger zum Bezug berechtigt ist. Diese Bestätigung ist an das Zentrale Quellenregister zu übermitteln.
(4) Die Bestätigung gemäß Abs. 1 oder 3 kann für mehr als eine Verbringung eingeholt werden, sofern
Die Bestätigung gemäß Abs. 1 oder 3 ist für längstens drei Jahre gültig.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 33 AllgStrSchV 2020 in einfachen Worten?
§ 33 AllgStrSchV 2020 behandelt "Verbringung von umschlossenen radioaktiven Quellen in und aus Drittstaaten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2020 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 4. August 2020
- Fassung seit
- 1. August 2020
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 23:32
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