Anl. 5
Anl. 5 Aktivitätswerte zur Definition von gefährlichen radioaktiven Quellen und hoch radioaktiven umschlossenen Quellen
Fassung: 1. August 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 5 AllgStrSchV 2020?
- KernaussageAnl. 5 AllgStrSchV 2020 behandelt "Aktivitätswerte zur Definition von gefährlichen radioaktiven Quellen und hoch radioaktiven umschlossenen Quellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Aktivitätswerte zur Definition von gefährlichen radioaktiven Quellen und hoch radioaktiven umschlossenen Quellen
Radionuklid
Aktivität in TBq
Co-60
3 E-2
Se-75
2 E-1
Sr-90 (Y-90)
1
Cs-137
1 E-1
Pm-147
4 E+1
Gd-153
1
Tm-170
2 E+1
Yb-169
3 E-1
Ir-192
8 E-2
Ra-226
4 E-2
Pu-238
6 E-2
Pu-239/Be-9 *
6 E-2
Am-241
6 E-2
Am-241/Be-9 *
6 E-2
Cm-244
5 E-2
Cf-252
2 E-2
* angegeben ist die Aktivität des alphastrahlenden Radionuklids
Für nicht in der Tabelle genannte Radionuklide entspricht die jeweilige Aktivität dem D-Wert der IAEO-Veröffentlichung „Dangerous quantities of radioactive material (D-values)“ (EPR-D-VALUES 2006).
Bei Vorhandensein mehrerer offener radioaktiver Stoffe handelt es sich dann um eine gefährliche radioaktive Quelle, wenn die Summe der Quotienten aus der Aktivität jedes einzelnen Stoffes und der zugehörigen Aktivität, ab der der jeweilige Stoff als gefährliche radioaktive Quelle gilt, gleich oder größer eins ist.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 5 AllgStrSchV 2020 in einfachen Worten?
Anl. 5 AllgStrSchV 2020 behandelt "Aktivitätswerte zur Definition von gefährlichen radioaktiven Quellen und hoch radioaktiven umschlossenen Quellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
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Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 4. August 2020
- Fassung seit
- 1. August 2020
- Fassung bis
- laufend
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