Verordnungen

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020)

AllgStrSchV 2020VerordnungFassung seit 1. August 2020RIS-Stand 9. Juni 2022

RIS-Gesetzesnummer 20011249 · BGBl. II Nr. 339/2020 · 82/02 Gesundheitsrecht allgemein · Original im RIS öffnen

§ 1

§ 1 1. Teil

Fassung: 1. August 2020 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 1 AllgStrSchV 2020?

  • Kernaussage§ 1 AllgStrSchV 2020 behandelt "1. Teil" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür geplante Expositionssituationen mit Ausnahme von Expositionen durch Radon sowie jener Belange, die durch die.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

1. Teil

Übergeordnete Bestimmungen

1. Hauptstück

Ziel, Geltungsbereich, Umsetzungshinweis und Begriffsbestimmungen

Ziel, Geltungsbereich

§ 1. (1) Ziel dieser Verordnung in Verbindung mit dem StrSchG 2020 ist

unter Berücksichtigung international anerkannter Sicherheitsstandards.

(2) Diese Verordnung gilt für geplante Expositionssituationen mit Ausnahme von Expositionen durch Radon sowie jener Belange, die durch die Verordnung über Maßnahmen zum Schutz von Personen vor Schäden durch Anwendung ionisierender Strahlung im Bereich der Medizin (Medizinische Strahlenschutzverordnung – MedStrSchV), BGBl. II Nr. 375/2017, geregelt werden.

(3) Diese Verordnung legt ferner den Referenzwert für die externe Exposition in Aufenthaltsräumen durch Gammastrahlung aus Bauprodukten fest.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.
Nächster Paragraph§ 2

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 AllgStrSchV 2020 in einfachen Worten?

§ 1 AllgStrSchV 2020 behandelt "1. Teil" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Für wen ist § 1 AllgStrSchV 2020 relevant?

Für geplante Expositionssituationen mit Ausnahme von Expositionen durch Radon sowie jener Belange, die durch die.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2020 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
4. August 2020
Fassung seit
1. August 2020
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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