Anl. 9
Anl. 9 Arbeitsplatztypen für Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen
Fassung: 1. August 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 9 AllgStrSchV 2020?
- KernaussageAnl. 9 AllgStrSchV 2020 behandelt "Arbeitsplatztypen für Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Arbeitsplatztypen für Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen
Art der Tätigkeit
Arbeitsplatztype
C
B
A
I
- -
(1 bis 103)*FGi
103 *FGi
II
(1 bis 101)*FGi
(101 bis 104)*FGi
104 *FGi
III
(1 bis 102)*FGi
(102 bis 105)*FGi
105 *FGi
IV
(101 bis 103)*FGi
(103 bis 106)*FGi
106 *FGi
V
(102 bis 104)*FGi
(104 bis 107)*FGi
107 *FGi
FGi ist die Freigrenze gemäß Anlage 1 Abschnitt D Tabelle 1 Spalte 2.
Art der Tätigkeit:
Sollen an einem Arbeitsplatz gleichzeitig mehrere Radionuklide verwendet und/oder mehrere Tätigkeitsarten gemäß obiger Tabelle ausgeübt werden, ist für jedes dieser Radionuklide der Quotient aus der vorgesehenen Maximalaktivität und der für das jeweilige Radionuklid an der vorgesehenen Arbeitsplatztype höchstzulässigen Aktivität für alle vorgesehenen Tätigkeitsarten zu bilden. Übersteigt die Summe aller so gebildeten Quotienten den Wert von eins, sind die Tätigkeiten an der vorgesehenen Arbeitsplatztype nicht zulässig.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 9 AllgStrSchV 2020 in einfachen Worten?
Anl. 9 AllgStrSchV 2020 behandelt "Arbeitsplatztypen für Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2020 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 4. August 2020
- Fassung seit
- 1. August 2020
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 23:32
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.