Anl. 14
Anl. 14 Inhalte von Stilllegungskonzepten
Fassung: 1. August 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 14 AllgStrSchV 2020?
- KernaussageAnl. 14 AllgStrSchV 2020 behandelt "Inhalte von Stilllegungskonzepten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inhalte von Stilllegungskonzepten
A. Inhalte des Stilllegungskonzeptes für Forschungsreaktoren
Ein Stilllegungskonzept hat insbesondere zu enthalten:
Nach Aufnahme des Betriebes des Forschungsreaktors ist das Stilllegungskonzept um einen Dosisleistungs- und Kontaminationsatlas zu erweitern, der in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren ist.
B. Inhalte des Stilllegungskonzeptes für Entsorgungsanlagen
Ein Stilllegungskonzept hat insbesondere zu enthalten:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 14 AllgStrSchV 2020 in einfachen Worten?
Anl. 14 AllgStrSchV 2020 behandelt "Inhalte von Stilllegungskonzepten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2020 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 4. August 2020
- Fassung seit
- 1. August 2020
- Fassung bis
- laufend
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Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Rückverweise
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