Verordnungen

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020)

AllgStrSchV 2020VerordnungFassung seit 1. August 2020RIS-Stand 9. Juni 2022

RIS-Gesetzesnummer 20011249 · BGBl. II Nr. 339/2020 · 82/02 Gesundheitsrecht allgemein · Original im RIS öffnen

§ 112

§ 112 Vorschriften für die Inhaberin/den Inhaber einer Freigabebewilligung

Fassung: 1. August 2020 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 112 AllgStrSchV 2020?

  • Kernaussage§ 112 AllgStrSchV 2020 behandelt "Vorschriften für die Inhaberin/den Inhaber einer Freigabebewilligung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Vorschriften für die Inhaberin/den Inhaber einer Freigabebewilligung

§ 112. (1) Die Inhaberin/der Inhaber einer Freigabebewilligung hat

(2) Die zuständige Behörde kann die Inhaberin/den Inhaber einer Freigabebewilligung im Fall von uneingeschränkten Freigaben von den Aufzeichnungspflichten gemäß Abs. 1 Z 2 lit. a ganz oder teilweise entbinden.

(3) Für die Freimessungen gemäß Abs. 1 Z 1 lit. a sind im Fall von natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien akkreditierte Stellen heranzuziehen. Die Behörde kann aber im Einzelfall zulassen, dass diese Messungen durch fachkundige Personen, die auch bei der Inhaberin/dem Inhaber der Freigabebewilligung beschäftigt sein können, vorgenommen werden.

(4) Bei einer Bewilligung für mehrere Freigaben gemäß § 110 Abs. 2 hat die Inhaberin/der Inhaber der Freigabebewilligung den Verpflichtungen gemäß Abs. 1 für jede Freigabe nachzukommen und im Fall einer eingeschränkten Freigabe der zuständigen Behörde jeweils aktuelle Annahmeerklärungen der Betreiberin/des Betreibers der Beseitigungs- oder Verwertungsanlage zu übermitteln.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel4. Abschnitt
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Verfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 112 AllgStrSchV 2020 in einfachen Worten?

§ 112 AllgStrSchV 2020 behandelt "Vorschriften für die Inhaberin/den Inhaber einer Freigabebewilligung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2020 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
4. August 2020
Fassung seit
1. August 2020
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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