§ 169
§ 169
Fassung: 1. Januar 2011 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 169 StPO?
- Kernaussage§ 169 StPO behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Personenfahndung durch Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme ist von der Staatsanwaltschaft anzuordnen. Über weitere Anordnung...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 169 StPO in einfachen Worten?
§ 169 StPO behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2011 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 10. März 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 2011
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 13:30
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 53/2026 (VfGH)
- BGBl. I Nr. 65/2025 (NR: GP XXVIII IA 416/A AB 215 S. 44. BR: AB 11706 S. 982.)
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 4
- Welche Verfahrensfragen, Fristen oder Rechtsmittel spielen eine Rolle? 1
- OGH2
- OLG Linz1
- OLG Graz1
Diese Auswertung basiert auf lokal gecachten RIS-Treffern und ersetzt keine juristische Prüfung.
Entscheidungen
OLG Linz · RechtssatzOLG Linz · 9Bs69/19i · 10. April 20199Bs69/19i · 10. April 2019 · ECLI:AT:OLG0459:2019:RL0000199StPO §12 Abs1 · StPO §169 Abs1aOLG Graz · RechtssatzOLG Graz · 11Bs58/08z · 13. März 200811Bs58/08z · 13. März 2008 · ECLI:AT:OLG0639:2008:RG0000055StPO §169 Abs1 · StPO §516 Abs5OGH · RechtssatzOGH · 12Os43/77; 9Os62/77; 11Os59/81; 13Os86/81 (13Os87/81); 12Os121/86 · 21. August 198612Os43/77; 9Os62/77; 11Os59/81; 13Os86/81 (13Os87/81); 12Os121/86 · 21. August 1986 · ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096223Beisatz: Weitere Förmlichkeiten sind nicht notwendig. (T1) Veröff: EvBl 1978/47 S 132 Vgl; Beis ähnlich T1; Beisatz: Ein Verstoß gegen die prozessualen Förmlichkeiten des § 337 Abs 2 ZPO bildet bloß einen unerheblichen Verfahrensmangel. (T2) Veröff: SSt 52/31...
StGB §288 Abs2 · StPO §169OGH · RechtssatzOGH · 9Os141/67; 10Os255/69 · 17. Februar 19709Os141/67; 10Os255/69 · 17. Februar 1970 · ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0097654Auch; Beisatz: Hier: Eine Verletzung der Bestimmungen des § 121 Abs 2 StPO ist nicht mit Nichtigkeit nach § 345 Z 4 StPO bedroht. (T1)
StPO §169 · StPO §247 · StPO §281 Z3