Anl. 7
Anl. 7 Angaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (gemäß § 118) enthalten sein müssen
Fassung: 1. April 2012 bis laufend
Angaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (gemäß § 118) enthalten sein müssen
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. April 2015
- Fassung seit
- 1. April 2012
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 219/2026 (Anpassung durch K)
- BGBl. I Nr. 8/2026 (NR: GP XXVIII RV 302 AB 316 S. 57. BR: AB 11748 S. 984.)
- BGBl. II Nr. 20/2026 (Anpassung durch K)
- BGBl. II Nr. 108/2024 (Anpassung durch K)
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Verweise
Rückverweise
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