Anl. 4
Anl. 4 Nicht-Prioritäre Dienstleistungen
Fassung: 1. April 2012 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 4 BVergGVS 2012?
- KernaussageAnl. 4 BVergGVS 2012 behandelt "Nicht-Prioritäre Dienstleistungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Gaststätten und Beherbergungsgewerbe
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Nicht-Prioritäre Dienstleistungen
Kategorie
Titel
CPV-Referenz-Nr.
21
Gaststätten und Beherbergungsgewerbe
55100000-1 bis 55524000-9 und 98340000-8 bis 98341100-6
22
Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr
63000000-9 bis 63734000-3 (außer 63711200-8, 63712700-0, 63712710-3), 63727000-1 bis 63727200-3 und 98361000-1
23
Rechtsberatung
79100000-5 bis 79140000-7
24
Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung1)
79600000-0 bis 79635000-4 (außer 79611000-0, 79632000-3, 79633000-0), und 98500000-8 bis 98514000-9
25
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
79611000-0 und 85000000-9 bis 85323000-9 (außer 85321000-5 und 85322000-2)
26
Sonstige Dienstleistungen
__________________
1) Mit Ausnahme von Arbeitsverträgen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 4 BVergGVS 2012 in einfachen Worten?
Anl. 4 BVergGVS 2012 behandelt "Nicht-Prioritäre Dienstleistungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. April 2012 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. April 2015
- Fassung seit
- 1. April 2012
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 219/2026 (Anpassung durch K)
- BGBl. I Nr. 8/2026 (NR: GP XXVIII RV 302 AB 316 S. 57. BR: AB 11748 S. 984.)
- BGBl. II Nr. 20/2026 (Anpassung durch K)
- BGBl. II Nr. 108/2024 (Anpassung durch K)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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Rückverweise
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