§ 255
§ 255 Amtstitel
Fassung: 1. September 2012 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 255 BDG 1979?
- Kernaussage§ 255 BDG 1979 behandelt "Amtstitel" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung sind folgende Amtstitel vorgesehen.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Amtstitel
§ 255. (1) Für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung sind folgende Amtstitel vorgesehen.
in der Verwen-
dungsgruppe
in der Dienst-
klasse
Gehalts-
stufe
Amtstitel
A
III,IV
V
VI
VII
VIII
IX
Kommissär
Oberkommissär
Rat
Oberrat
Hofrat; Ministerialrat (auf einer Planstelle der Präsidentschaftskanzlei, des Rechnungshofes, der Volksanwaltschaft oder eines Bundesministeriums)
Sektionschef
B
III
IV
V
VI
VII
Revident
Oberrevident
Amtssekretär
Amtsrat
Amtsdirektor
C
III
III
IV
V
1 bis 9
ab 10
Kontrollor
Oberkontrollor
Fachinspektor
Fachoberinspektor
D
III
III
IV
1 bis 9
ab 10
Offizial
Oberoffizial
Oberoffizial
E
III
III
1 bis 9
ab 10
Amtswart
Oberamtswart
(2) Abweichend vom Abs. 1 sind für Beamte der Allgemeinen Verwaltung folgende Amtstitel vorgesehen:
für
Amtstitel
den Leiter der Präsidentschaftskanzlei
Kabinettsdirektor
den Leiter der Parlamentsdirektion
Parlamentsdirektor
den Leiter der Österreichischen Nationalbibliothek,
Generaldirektor d. (unter Hinzufügung
des Österreichischen Staatsarchivs oder der
der Bezeichnung der Dienststelle)
Österreichischen Staatsdruckerei
den Leiter des Bundesamtes für Eich- und
Präsident d. (unter Hinzufügung
Vermessungswesen, des Bundesdenkmalamtes,
der Bezeichnung der Behörde)
der Finanzprokuratur, des Patentamtes, einer
Direktion der PTA oder des Österreichischen
Statistischen Zentralamtes
den Beamten der Dienstklasse VIII in der
Parlamentsrat
Parlamentsdirektion, wenn er nicht im
Bibliotheks- oder Stenographendienst
verwendet wird
(3) Für die Beamten in handwerklicher Verwendung sind folgende Amtstitel vorgesehen:
in der Verwen-
dungsgruppe
in der
Dienstklasse
Gehaltsstufe
Amtstitel
P 1,P 2
III
III
IV
1 bis 9
ab 10
Offizial
Oberoffizial
Oberoffizial
P 3
III
III
1 bis 9
ab 10
Offizial
Oberoffizial
P 4,P 5
III
III
1 bis 9
ab 10
Amtswart
Oberamtswart
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 255 BDG 1979 in einfachen Worten?
§ 255 BDG 1979 behandelt "Amtstitel" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2012 bis laufend.
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Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 9. April 2015
- Fassung seit
- 1. September 2012
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 17:54
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- BGBl. I Nr. 22/2026 (NR: GP XXVIII RV 405 AB 416 S. 71. BR: 11784 AB 11788 S. 989.)
- BGBl. I Nr. 100/2025 (NR: GP XXVIII IA 561/A AB 319 S. 59. BR: 11724 AB 11735 S. 984.)
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
- BGBl. I Nr. 25/2025 (NR: GP XXVIII RV 69 und Zu 69 AB 100 S. 30. BR: 11643 AB 11645 S. 979.)
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