§ 268
§ 268 Ernennung und Betrauung mit einer Funktion
Fassung: 1. Januar 2012 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 268 BDG 1979?
- Kernaussage§ 268 BDG 1979 behandelt "Ernennung und Betrauung mit einer Funktion" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Ernennungen auf eine Planstelle der Verwendungsgruppen H 2 oder H 1 mit Wirkung von einem nach...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ernennung und Betrauung mit einer Funktion
§ 268. (1) Ernennungen auf eine Planstelle der Verwendungsgruppen H 2 oder H 1 mit Wirkung von einem nach dem 31. Dezember 1997 gelegenen Tag sind nur mehr für Beamte zulässig, die der Verwendungsgruppe H 2 oder H 1 angehören.
(2) Die ständige Betrauung mit einer zeitlich begrenzten Funktion ist nach dem Ablauf des 31. Dezember 1997 für Berufsoffiziere nicht mehr zulässig. Auf einen Berufsoffizier, der mit dieser Funktion bereits zuvor unbefristet betraut worden ist, sind für die Dauer seiner Ausübung dieser Funktion die Bestimmungen über die Befristung nicht anzuwenden, solange er weiterhin Berufsoffizier ist.
(3) Die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 1 und die Generalstabsausbildung sind nach Maßgabe des dienstlichen Bedarfes an solchen Berufsoffizieren abzuhalten. Die Zulassung zur Generalstabsausbildung sowie zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 2 ist so zu gestalten, daß dem § 4 Abs. 3 Rechnung getragen wird.
(4) Inwieweit die Ernennung auf eine höhere Planstelle einer Verwendungsgruppe der Berufsoffiziere vom Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer weiteren Ausbildung abhängig ist, bestimmt auf Grund der dienstlichen Erfordernisse der zuständige Bundesminister.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 268 BDG 1979 in einfachen Worten?
§ 268 BDG 1979 behandelt "Ernennung und Betrauung mit einer Funktion" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 9. April 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 2012
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 22/2026 (NR: GP XXVIII RV 405 AB 416 S. 71. BR: 11784 AB 11788 S. 989.)
- BGBl. I Nr. 100/2025 (NR: GP XXVIII IA 561/A AB 319 S. 59. BR: 11724 AB 11735 S. 984.)
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
- BGBl. I Nr. 25/2025 (NR: GP XXVIII RV 69 und Zu 69 AB 100 S. 30. BR: 11643 AB 11645 S. 979.)
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