Art. 4
Art. 4 Artikel IV
Fassung: 1. Januar 1995 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 4 BDG 1979?
- KernaussageArt. 4 BDG 1979 behandelt "Artikel IV" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: ... Beamten, die vor dem 1. Oktober 1982 eine für die Vorrückung in höhere Bezüge maßgebende...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Artikel IV
(Anm.: aus BGBl. Nr. 137/1983, zu § 65, BGBl. Nr. 333/1979)
(1) ... Beamten, die vor dem 1. Oktober 1982 eine für die Vorrückung in höhere Bezüge maßgebende Dienstzeit von acht Jahren aufweisen, gebührt wenn es für sie günstiger ist jenes Urlaubsausmaß, das sich für sie aus ... § 65 Abs. 1 Z 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung ergibt.
(2) Abs. 1 ist auch auf jene ... Beamten anzuwenden, deren Dienstverhältnis nach dem 30. September 1982, aber vor dem 1. Jänner 1983 begonnen hat, wenn sich für sie bezogen auf den Tag des Beginnes des Dienstverhältnisses unter Berücksichtigung der für die Ermittlung des Vorrückungsstichtages maßgebenden Bestimmungen eine Dienstzeit von mindestens acht Jahren ergibt.
(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 43/1995)
(4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 43/1995)
(5) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 43/1995)
(6) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 43/1995)
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 4 BDG 1979 in einfachen Worten?
Art. 4 BDG 1979 behandelt "Artikel IV" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1995 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 9. April 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 1995
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 22/2026 (NR: GP XXVIII RV 405 AB 416 S. 71. BR: 11784 AB 11788 S. 989.)
- BGBl. I Nr. 100/2025 (NR: GP XXVIII IA 561/A AB 319 S. 59. BR: 11724 AB 11735 S. 984.)
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
- BGBl. I Nr. 25/2025 (NR: GP XXVIII RV 69 und Zu 69 AB 100 S. 30. BR: 11643 AB 11645 S. 979.)
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