Anl. 5
Anl. 5 Geltende Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1020 gemäß § 22 Abs. 1
Fassung: 28. Juni 2025 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 5 BaFG?
- KernaussageAnl. 5 BaFG behandelt "Geltende Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1020 gemäß § 22 Abs. 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: In Zusammenhang mit Produkten gelten folgende Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität...
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Geltende Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1020 gemäß § 22 Abs. 1
In Zusammenhang mit Produkten gelten folgende Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011, ABl. Nr. L 169 vom 25.06.2019 S. 1:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 5 BaFG in einfachen Worten?
Anl. 5 BaFG behandelt "Geltende Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1020 gemäß § 22 Abs. 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 19. Juli 2023
- Fassung seit
- 28. Juni 2025
- Fassung bis
- laufend
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