Bundesgesetze

Barrierefreiheitsgesetz

Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG)

BaFGBundesgesetzFassung seit 28. Juni 2025RIS-Stand 19. Juli 2023

RIS-Gesetzesnummer 20012316 · BGBl. I Nr. 76/2023 · 68/02 Sonstiges Sozialrecht · Original im RIS öffnen

Anl. 4

Anl. 4 Kriterien zur Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung gemäß § 18 Abs. 2

Fassung: 28. Juni 2025 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 4 BaFG?

  • KernaussageAnl. 4 BaFG behandelt "Kriterien zur Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung gemäß § 18 Abs. 2" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Kriterien zur Vornahme und Dokumentation der Beurteilung

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Kriterien zur Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung gemäß § 18 Abs. 2

Kriterien zur Vornahme und Dokumentation der Beurteilung:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 4 BaFG in einfachen Worten?

Anl. 4 BaFG behandelt "Kriterien zur Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung gemäß § 18 Abs. 2" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?

Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 28. Juni 2025 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
19. Juli 2023
Fassung seit
28. Juni 2025
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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