Kurzarbeit – Voraussetzungen, Vorteile & mehr

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist Kurzarbeit oft ein probates Mittel, um sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer finanziell abzusichern. In diesem Artikel klären wir umfassend über die Voraussetzungen, gesetzliche Grundlagen und Vorteile der Kurzarbeit auf. Erfahren Sie, was im § 37 b Arbeitsmarktservicegesetz steht und wie Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer davon profitieren können.

Was ist Kurzarbeit? Ein Schutzschild für Unternehmen und Angestellte

Kurzarbeit ist ein Instrument des Arbeitsrechts, das in wirtschaftlichen Krisen Anwendung findet. Es dient dem Schutz der Unternehmensliquidität und der Arbeitnehmer. So bleibt der Arbeitsplatz für die Angestellten erhalten und sie erhalten weiterhin einen Großteil ihres Gehalts, selbst wenn die Arbeitszeit reduziert wird.

Vorteile der Kurzarbeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für den Arbeitgeber:

  • Ressourcenschonung: Sparen Sie durch Arbeitszeitreduktion Kosten ein.
  • Wissenserhalt: Know-How und Erfahrung bleiben im Unternehmen.
  • Staatliche Beihilfen: Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Für den Arbeitnehmer:

  • Arbeitserhalt: Keine Kündigung trotz wirtschaftlicher Krise.
  • Teilweise Vergütung: Weiterhin Einkommen trotz reduzierter Arbeitszeit.
  • Absicherung: Schutz in wirtschaftlichen Schwankungen.

Gesetzliche Voraussetzungen für Kurzarbeit nach § 37 b Arbeitsmarktservicegesetz

Die Voraussetzungen für Kurzarbeit sind gesetzlich genau geregelt:

  • Nicht saisonbedingte, wirtschaftliche Notlage
  • Abschluss eines Sozialpartnervertrages
  • Einverständnis von Arbeitsmarktservice (AMS), Betriebsrat und zuständigen Gewerkschaften.

Praxisbeispiel: Einsatz von Kurzarbeit in einem Restaurant

Angenommen, Sie besitzen ein Restaurant und müssen aufgrund einer Pandemie schließen. Dann käme für Sie die Option der Kurzarbeit in Frage, nachdem alle anderen Alternativen ausgeschöpft sind. Wichtig ist, zeitnah das AMS und die Mitarbeitervertretungen zu kontaktieren und eine Vereinbarung zu schließen.

Kann Kurzarbeit für einzelne Mitarbeiter gelten?

Ja, Kurzarbeit muss nicht für alle Mitarbeiter eingeführt werden. Die genauen Bedingungen werden im Rahmen einer Sozialpartnervereinbarung festgelegt. Sie können also durchaus einzelne Abteilungen oder Mitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten in die Kurzarbeit schicken.

Kurzarbeitergeld als Schutzmaßnahme für Mitarbeiter

Kurzarbeit ist eine Maßnahme, die in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ergriffen wird, um Kündigungen zu vermeiden. In Österreich wird in solchen Fällen Kurzarbeitergeld als eine Form der Ersatzzahlung an Mitarbeiter ausgeschüttet. Seit dem Beginn der Phase 3 am 01. Oktober 2020 ist festgelegt, dass die Arbeitszeit für die Dauer von sechs Monaten auf maximal 80 Prozent (in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent) reduziert werden darf. Mindestens 20 Prozent der regulären Arbeitszeit müssen jedoch weiterhin geleistet werden.

Anspruchsberechtigte für Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld steht nicht nur regulären Arbeitnehmern, sondern auch Lehrlingen und Mitgliedern geschäftsführender Organe zur Verfügung. Die einzige Voraussetzung ist, dass die betroffene Person über das Sozialversicherungsgesetz versichert sein muss.

Berechnungsgrundlagen für Kurzarbeitergeld

Die Berechnung des Kurzarbeitergelds basiert auf dem Bruttoentgelt des letzten voll entlohnten Kalendermonats vor Beginn der Kurzarbeit. Folgende Sätze gelten:

  • Bis zu einem Bruttoentgelt von 1.700 Euro erhalten Mitarbeiter 90 % ihres Lohns als Kurzarbeitergeld.
  • Zwischen 1.700 und 2.685 Euro beträgt das Kurzarbeitergeld 85 %.
  • Bei einem Bruttoentgelt über 2.685 Euro werden 80 % als Kurzarbeitergeld ausgezahlt.
  • Lehrlinge erhalten ein Kurzarbeitergeld von 100 %.

Finanzierungsmechanismus

Die Zahlung des Kurzarbeitergelds erfolgt zunächst durch den Arbeitgeber, der jedoch durch eine Beihilfe vom Arbeitsmarktservice (AMS) entschädigt wird. Dies ist logisch, da der Arbeitgeber ansonsten nur 10 bis maximal 20 Prozent seiner Kosten senken könnte, was unwirtschaftlich wäre.

Beantragung und rechtliche Unterstützung

Beantragung von Kurzarbeitsbeihilfe

Wer Kurzarbeitergeld beantragen möchte, muss dies über sein eAMS-Konto tun. Dort sind verschiedene Antragsarten möglich, sei es die erstmalige Beantragung, eine Änderung oder eine Verlängerung der Kurzarbeit. Wichtige Angaben wie die Anzahl der betroffenen Mitarbeiter, der Durchschnittslohn und die voraussichtlichen Ausfallstunden müssen detailliert angegeben werden.

Unterstützung durch einen Anwalt

Da das Kurzarbeitsrecht komplex ist, können Unternehmen von der Expertise eines Anwalts profitieren. Ein Anwalt kann Unternehmen durch den Antragsprozess begleiten und sicherstellen, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Darüber hinaus kann ein Anwalt bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen wichtige Unterstützung leisten.

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