Von Zwangsverwaltung spricht man, wenn ihm Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Immobolie unter die Verwaltung eines Zwangsverwalters gestellt wird und der Gläubiger aus den Erträgen der Zwangsverwaltung befriedigt wird.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/zwangsverwaltung.php 31.10.2014
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