Begriffe, Rechtsfragen, ...
Rechtsanwälte
Juristische News
Webinare
Begriffe, Rechtsfragen, ...
Rechtsanwälte
Juristische News
Webinare

Übereignung

Übertragung von Eigentum. Dazu gehört immer ein Vertrag zwischen dem alten Veräußerer und dem neuen Eigentümer Erwerber, der bei Grundstücken als Auflassung bezeichnet wird. Bei beweglichen Sachen muß in der Regel außerdem eine Übergabe der Sache erfolgen, bei Grundstücken die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch Umschreibung. Die Übereignung darf nicht mitdem sogenannten Verpflichtungsgeschäft verwechselt werden, auf Grund dessen sie erfolgt zum Beispiel einem Kaufvertrag. Sie ist ein von diesem unabhängiges, selbständiges Rechtsgeschäft.

Ist die Übertragung des Eigentums an einer Sache. Sie ist als abstraktes sachenrechtliches Verfügungsgeschäft Rechtsgeschäft von dem zugrunde liegenden kausalen schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft z. B. Kauf strengzu unterscheiden, wenngleich sie zumeist, vor allem beiden Geschäften des täglichen Lebens, mitdiesem zusammenfällt.

Siehe auch

Eigentumsübertragung

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/uebereignung/uebereignung.htm

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

Recherchieren Sie hier, weil Sie Beratung von facheinschlägigen Anwälten benötigen? Wir werden in unserer Datenbank nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.

RechtEasy.at

Bei uns finden Sie die richtigen Rechtsanwälte für Ihr Rechtsproblem. RechtEasy.at, das Recht-Wiki für Österreich ist ein Nachschlagewerk, das allen wissbegierigen, interessierten Internetusern, Jus-Studenten, Rechtsanwälten, Notaren und Dissertanten einen schnellen, einfachen aber fachlich fundierten Zugang zu juristischen Fachbegriffen bietet.

Teilen   

EMPFEHLUNG

sabrina-jevremovic-profilbild

Webinare

Aktuelle Podcast-Folge

Dürfen wir vorstellen: Der richtige Anwalt für Ihr Problem​

Filter

Filter Search Results