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Bei einer Anmerkung handelt es sich um eine Eintragung im Grundbuch. Diese kann entweder der Ersichtlichmachung persönlicher Verhältnisse dienen (Beispiele dafür sind Minderjährigkeit oder Sachwalterbestellung), wodurch sie Dritten die Möglichkeit nimmt, sich auf die Unkenntnis der Verhältnisse zu berufen oder auch besondere Rechtswirkungen auslösen (Beispiele dafür sind die Anmerkung der Rangordnung und die Streitanmerkung).
Quellen
- Stefan Perner; Martin Spitzer; Georg E Kodek. Bürgerliches Recht 5. Aufl inkl. Glossar