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Zustellung

Der Begriff Zustellung im rechtlichen Sinne bezeichnet die Bekanntgabe eines Schriftstueckes an einen bestimmten Adressaten in einer bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Form. Das Zustellwesen ist im Zustellgesetz geregelt. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage Bundesnormen&Gesetzesnummer 10005522 Zustellgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes
Teilweise abweichende Bestimmungen enthaelt die Zivilprozessordnung http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer 10001699 Zivilprozessordnung im Rechtsinformationssystem des Bundes

Die grenzüberschreitende Zustellung in der Europaeischen Union gelten aufgrund der Zustellverordnung vom 29. Mai 2000 besondere Bestimmungen. Diese Zustellverordnung findet im Zustellverkehr mit fast allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung. Ausgenommen ist Daenemark aufgrund einer Ausnahmeregelung.[http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Ebmj/ERL_07_000_20010423_001_30043A_6_I11_01/ERL_07_000_20010423_001_30043A_6_I11_01.pdf Bundesministerium fuer Justiz, Wien: Einfuehrungserlass vom 23. April 2001 zur Verordnung EG nt. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 ueber die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstuecke in Zivil- oder Handelssachen in Mitgliedstaaten Zustellverordnung.

Weblinks

  • http://ec.europa.eu/civiljustice/serv_doc/serv_doc_ec_de.htm Übersicht ueber Zustellungsrecht in den EU-Laendern

 Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_(%C3%96sterreich) 03.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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