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Vorpfändung

Mit Vorpfändung wird eine Benachrichtigung des Schuldners bezeichnet, dass eine Forderungspfändung bevorsteht mit der Aufforderung an den Drittschuldner nicht an den Schuldner zu zahlen und der Aufforderung an den Schuldner sich der Verfügung über die Forderung zu enthalten. Die Vorpfändung findet auch bei der Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte Anwendung.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/vorpfaendung.php 31.10.2014

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