Mit Vollstreckung wird die zwangsweise Durchsetzung von staatlichen Entscheidungen bezeichnet. Im Zivilrecht gibt es die Zwangsvollstreckung, im Strafrecht den Strafvollzug und Verwaltungsrecht den Verwaltungszwang.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/vollstreckung.php 31.10.2014