Suche

Vis absoluta

Im Strafrecht wird bei Gewalt zwischen zwei Formen unterschieden: Vis absoluta und vis compulsiva. Vis absoluta bezeichnet dabei die “willensbrechende” Gewalt. Hier wird dem Opfer die freie Willensbetätigung oder Willensbildung absolut unmöglich gemacht, dem Opfer wird schlechthin jede Möglichkeit zu handeln genommen.

Beispiele hierfür sind: Fesseln, Einschließen, Niederschlagen, Betäuben.

In mehreren Delikten, vor allem bei der Nötigung ist dabei der Gewaltbegriff umstritten, weil um eine klare Grenzziehung zwischen Gewalt, Drohung oder eventuell nicht strafwürdigem passivem Verhalten gerungen wird, um zu bestimmen, wer sich strafbar macht und wer nicht.

Abgrenzungsfragen/Kasuistik

Interessant ist diese Unterscheidung auch für die Folterdebatte. Hier wird häufig ins Feld geführt, dass es sich bei Folter zur Rettung eines Menschenlebens um Gefahrenabwehr handele und ein Unterschied zum finalen Todesschuss (wenn der Polizist den Geiselnehmer erschießt, während dieser droht, seine Geisel zu töten) nicht gesehen werden könne. Die Antwort liegt bei der Unterscheidung von vis absoluta und vis compulsiva. Bei dem Todesschuss handelt es sich um vis absoluta, weil dem Täter durch die Tötung jegliche weitere Gefährdungsmöglichkeit genommen wird. Bei Folter zur Erreichung einer Aussage, z. B. wo das Entführungsopfer versteckt sei, handelt es sich jedoch um vis compulsiva.

Ob sich aus der Erlaubnis zum Einsatz von vis absoluta ein Erst-Recht-Schluss (a fortiori) dahingehend ziehen lässt, dass dann auch vis compulsiva (hier: Folter) erlaubt sein müsste, hängt davon ab, ob vis compulsiva (abstrakt gesehen) weniger einschneidend auf den Betroffenen wirkt als vis absoluta. Als Argument hierfür mag dienen, dass der Betroffene bei vis compulsiva immerhin die Wahl hat, ob er der Gewalt nachgibt oder nicht. Dies ist jedoch wenig überzeugend. Vis compulsiva wird gerade dazu angewandt, die Wahlmöglichkeit des Betroffenen so weit einzuschränken, dass dieser ihr nachgibt und eine bereits getroffene Wahl ändert. Solange der Betroffene bei seiner freien Entscheidung verbleibt und also das Versteck des Entführungsopfers nicht verrät, ist er weiterer Gewalt ausgesetzt. Es wäre widersinnig, wenn die freie Entscheidungsmöglichkeit, der Gewalt nachzugeben oder nicht, ein Argument dafür wäre, ein Mittel einsetzen zu dürfen, das ebendiese freie Entscheidung bekämpft. Wesentlich schwerer wiegt aber, dass bei vis compulsiva – so erfolgreich eingesetzt – nicht nur die Handlungsfreiheit des Betroffenen eingeschränkt wird, sondern auch seine Willensfreiheit: der Betroffene wird gezwungen, gegen sich zu handeln. Insofern sind die deutschen Ausdrücke “willensbeugend” als Gegensatz zu “willensbrechend” unglücklich gewählt. Auch – eigentlich sogar nur – bei vis compulsiva wird “der Wille gebrochen”. Bei vis absoluta dagegen wird der Wille eher umgangen oder gänzlich ausgeschaltet.

Abgrenzung

vis compulsiva

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Vis_absoluta 05.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

paul-kessler

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter