- unmittelbarer Täterschaft
- mittelbarer Täterschaft
- Mittäterschaft
- Nebentäterschaft
Täter
Täter ist grundsätzlich, wer den gesetzlichen Tatbestand einer Straftat selbst verwirklicht und alle objektiven und subjektiven Merkmale in seiner Person erfüllt. Man unterscheidet bei den Erscheinungsformen der Täterschaft zwischen: