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Unternehmer

Unternehmer ist, wer allein oder mit anderen Mitunternehmern unternehmerische Entscheidungen trifft. Im Unterschied zum Manager ist er auch Eigenkapitalgeber.

Unternehmerbegriff im UGB/KSchG

Nach der Novelle des Unternehmensrechts in Österreich am 1. Januar 2007 stellt das Privatrecht nur noch auf einen gemeinsamen Unternehmerbegriff ab. Dieser findet sich in § 1 Unternehmensgesetzbuch|UGB, in dem es heißt: „”Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen wiederum ist ”jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.” Unter diese Definition fallen also neben Freier Beruf Freiberuflern wie Architekten oder Ärzten auch wohltätige Organisationen, jedoch sind Angehörige der Freien Berufe sowie Land-und Forstwirte grundsätzlich vom Anwendungsbereich des 1. Buches des UGB ausgenommen § 4 Abs 2 und 3 UGB, sie können sich diesem aber freiwillig unterwerfen optieren, Voraussetzung ist die Eintragung im Firmenbuch. Die Definition des Unternehmers im Konsumentenschutzgesetz KSchG ist nahezu wortgleich und wird von Rechtsprechung und Lehre gleichermaßen als identisch angesehen.

Zu dieser allgemeinen Definition kommen Unternehmer ”kraft Rechtsform” sowie ”kraft Eintragung” hinzu. Unternehmer kraft Rechtsform sind laut § 2 UGB  Aktiengesellschaft Aktiengesellschaften AG, Gesellschaften mit beschränkter Haftung GesmbH, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, Europäische Gesellschaft sowie Europäische Genossenschaft|SCE. Unternehmer kraft Eintragung hingegen sind nach § 3 UGB zu Unrecht in das Firmenbuch eingetragene Personen, die unter dieser Firma handeln. Nicht im UGB, aber aufgrund der Lehre von der Rechtsscheinhaftung sowohl von Lehre als auch von der Rechtsprechung vertreten, ist der Unternehmer ”kraft Auftretens”. Dieser tritt im Geschäftsverkehr zu Unrecht als Unternehmer auf und muss sich bei bestimmten Rechtsfolgen als Unternehmer behandeln lassen.

Unternehmerbegriff im Umsatzsteuerrecht

Vom Unternehmerbegriff des UGB zu unterscheiden ist weiters der Unternehmerbegriff des Umsatzsteuergesetzes.

Das Umsatzsteuergesetz definiert Unternehmer wie folgt:

“Unternehmer ‘ist, wer” eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede ”nachhaltige” Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.

  • ist, wer“ umfasst natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften und ”nichtrechtsfähige” wie beispielsweise eine Erbengemeinschaft deren Rechtsfähigkeit noch nicht bestätigt ist. Auch die teilrechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR ist Unternehmer, wenn sie gegenüber Dritten tätig wird.
  • nachhaltig“ bedeutet Wiederholungs”absicht”
  • selbständig“ fehlt

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmer#.C3.96sterreich 06.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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