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Gewinn ist im Steuerrecht der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen des aktuellen Jahres und dem des Vorjahres, zuzüglich Entnahmen und nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben und abzüglich der Einlagen.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/gewinn.php 06.10.2014