Rechtliche Qualifikation
Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Die Firma ist nicht nur ein gegen jedermann bestehendes absolutes Recht, sondern auch ein dem Schutz des § 43 ABGB unterliegendes Namensrecht sowie ein Immaterialgüterrecht, das unter bestimmten Voraussetzungen auch übertragen werden kann (§ 23 UGB).
Eintragungspflicht
§8 UGB verpflichtet unternehmerisch tätige natürliche Personen die nach 189 UGB Rechnungslegungspflichtig sind zur Eintragung im Firmenbuch. Andere Einzelunternehmer können sich freiwillig eintragen lassen. Eintragungspflichten der GmbH/AG ergeben sich aus den jeweilig einschlägigen Gesetzen.
Firmeneigenschaften
Die Firma muss gewisse qualitative Anforderungen erfüllen. Diese ergeben sich aus hauptsächlich aus §18/§19/§29 UGB.
§ 18 – Kennzeichnungseignung: Die Firma muss aussprechbar sein. Gebräuchliche oder übliche Aussprache. Unterscheidungskraft: Abstrakte Eignung einen Rechtsträger zu individualisieren. Diese vor allem nicht gegeben bei Leistung-/Gattungsbeschreibungen (z.B. Fahrradgeschäft) oder Freihaltebedürfnissen (z.B. Skischule St. Anton). Irreführungseignung: Wie versteht der Verkehr eine Firma? (§2 UGB) Dieses Verständnis vergleicht man mit der wirklichen Tätigkeit. Suggeriert der Name eine höhere Qualität/ Relevanz als jene welche die Firma wirklich bietet so ist der Name irreführend.
§ 19 – Zwingende Rechtsformzusätze: OG, KG Die Rechtsformenzusätze für die GmbH und für die AG ergeben sich aus §5 Abs. 1 GmbHG sowie aus §4 AktG.
Als zulässige Firmenzusätze gelten:
Unternehmensform | Rechtsformzusätze | |
---|---|---|
Bis 31. Dezember 2006 | Ab 1. Januar 2007 (Inkrafttreten der Handelsrechtsreform) |
|
Einzelkaufmann (vormals) Einzelunternehmer (seit 1. Januar 2007) |
kein Rechtsformzusatz | e.U. eingetragener Unternehmer eingetragene Unternehmerin |
Offene Handelsgesellschaft (vormals) Offene Gesellschaft (seit 1. Januar 2007) |
OHG kein Rechtsformzusatz |
OG |
Kommanditgesellschaft | KG kein Rechtsformzusatz |
KG |
Offene Erwerbsgesellschaft | OEG | wurde zur Offenen Gesellschaft |
Kommandit-Erwerbsgesellschaft | KEG | wurde zur Kommanditgesellschaft |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung | GmbH oder Ges.m.b.H. | GmbH oder Ges.m.b.H. |
Aktiengesellschaft | AG | AG |
Genossenschaft | registrierte Genossenschaft | registrierte Genossenschaft |
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung | EWIV | EWIV |
Europäische Gesellschaft (Societas Europaea) |
SE | SE |
§ 29 – Schützt vor Verwechslungsgefahr zu bereits bestehenden Firmen. Diese ist gegeben, wenn der einzutragende Firmennamen zu bereits bestehenden Namen im selben Ort (Verkehrsauffassung) oder Gemeine (Politisch) optisch oder klanglich wenn auch nur flüchtig gleich ist.
Quellen
- http://de.wikipedia.org/wiki/Firma 07.11.2014
- Aktiengesetz Fassung vom 18.5.2015
- GmbhG Fassung vom 18.5.2015
- UGB Fassung vom 18.5.2015
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