Gerichtszuständigkeit für „Finanzvergehen von Verbänden“
Grundlegende Klarstellung des Fachsenats für Finanzstrafsachen zur Abgrenzung von gerichtlicher und finanzstrafbehördlicher Zuständigkeit zur Ahndung von Verbandsverantwortlichkeit für Finanzvergehen. Das gemäß § 22 Abs 2 VbVG ergangene Urteil eines Schöffengerichts über einen belangten Verband enthielt den Ausspruch der Verbandsverantwortlichkeit für mehrere (zu einer Subsumtionseinheit nach § 39 FinStrG zusammengefasste) Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung (nach § 33 […]
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