Mietzinsbeschränkung wegen COVID-19
Behördlich verordnete Kundenbeschränkungen und Mindestabstände rechtfertigen eine Mietzinsminderung bei der Geschäftsraummiete. Die Beklagten sind Mieter eines Geschäftslokals auf der Liegenschaft des Klägers. Sie überwiesen dem Kläger für März und April 2021 nur 80 % bzw 50 % des vorgeschriebenen Mietzinses. In dieser Zeit wurde durch staatliche Verordnung die Kundenanzahl pro bestimmter Geschäftsfläche limitiert sowie ein […]
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