§ 2
§ 2 Asset-Liability-Management (ALM)
Fassung: 1. Januar 2016 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 2 VU-KAV?
- Kernaussage§ 2 VU-KAV behandelt "Asset-Liability-Management (ALM)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben für die Modellierung des ALM gemäß § 124 Abs. 1 Z 3...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Asset-Liability-Management (ALM)
§ 2. Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben für die Modellierung des ALM gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 110 Abs. 2 Z 2 VAG 2016 und Art. 260 Abs. 1 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG, ABl. Nr. L 12 vom 17.01.2015 S. 1, angemessene Annahmen und Faktoren zu verwenden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 VU-KAV in einfachen Worten?
§ 2 VU-KAV behandelt "Asset-Liability-Management (ALM)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2016 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 21. Dezember 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 2016
- Fassung bis
- laufend
Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Rückverweise
Keine weiteren Verweise verfügbar.