§ 11
§ 11 Derivative Finanzinstrumente
Fassung: 1. Januar 2016 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 11 VU-KAV?
- Kernaussage§ 11 VU-KAV behandelt "Derivative Finanzinstrumente" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist der zulässige Verwendungszweck gemäß § 124 Abs. 1 Z 5...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Derivative Finanzinstrumente
§ 11. (1) Beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist der zulässige Verwendungszweck gemäß § 124 Abs. 1 Z 5 VAG 2016 unter Beachtung der folgenden Anforderungen nachzuweisen:
(2) Um die Sicherheit, die Qualität, die Liquidität und die Rentabilität des gesamten Portfolios gemäß § 124 Abs. 1 Z 2 VAG 2016 zu gewährleisten, sind spekulative Investments mit hohem Leverage, kurzer Haltedauer oder hoher Transaktionshäufigkeit oder im Rahmen von Arbitrage-Strategien ebenso wie der Einsatz von Short Put-Optionen nur auf vorsichtigem Niveau zulässig.
(3) Als abzusichernde Risikopositionen im Sinne von § 124 Abs. 1 Z 5 VAG 2016 gelten Aktiva als auch Passiva einzeln sowie in Summe für jedes Segment gemäß § 3 Z 1.
(4) Für das Risikomanagement in Bezug auf derivative Finanzinstrumente sind zumindest die Kennzahlen gemäß § 7 Z 6 sowie das operationelle, Liquiditäts- und Gegenparteiausfallsrisiko zu berücksichtigen.
(5) Abs. 1 bis 4 gelten für Anlagen im Direktbestand und Anlagen gemäß § 6 Abs. 2 erster Satz, auf deren Verwaltung oder Veranlagung ein maßgeblicher Einfluss des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens gemäß § 6 Abs. 3 vorliegt.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 11 VU-KAV in einfachen Worten?
§ 11 VU-KAV behandelt "Derivative Finanzinstrumente" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 21. Dezember 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 2016
- Fassung bis
- laufend
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