§ 23
§ 23 Zutritt zu Räumen
Fassung: 25. Mai 2018 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 23 PStG-DV 2013?
- Kernaussage§ 23 PStG-DV 2013 behandelt "Zutritt zu Räumen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Personenstandsbehörden und Abfrageberechtigte haben durch organisatorische und technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass der Zutritt zu Räumen, in...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Zutritt zu Räumen
§ 23. (1) Personenstandsbehörden und Abfrageberechtigte haben durch organisatorische und technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass der Zutritt zu Räumen, in denen sich eine Zugriffsmöglichkeit auf das ZPR befindet, grundsätzlich nur in ihrem Auftrag Tätigen möglich ist.
(2) Ist es erforderlich, dass in Räumen mit einer Zugriffsmöglichkeit auf das ZPR Parteienverkehr stattfindet, ist jedenfalls sicherzustellen, dass eine Einsichtnahme in die Daten des ZPR durch Außenstehende nicht möglich ist.
(3) Mitgliedern der Datenschutzbehörde, des Datenschutzrates sowie dem Bundesminister für Inneres ist nach erfolgter Ausweisleistung der Zutritt zu gewähren, sofern sie im dienstlichen Auftrag tätig werden. Auf Verlangen sind die für deren Aufgabenerfüllung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 23 PStG-DV 2013 in einfachen Worten?
§ 23 PStG-DV 2013 behandelt "Zutritt zu Räumen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 25. Mai 2018 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 24. Mai 2018
- Fassung seit
- 25. Mai 2018
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 01:06
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 417/2023
- BGBl. II Nr. 59/2019
- BGBl. II Nr. 209/2018
- BGBl. II Nr. 104/2018
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