Verordnungen

Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Geschäftsführung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung, des Betriebsrates, des Betriebsausschusses, der Betriebsräteversammlung und des Zentralbetriebsrates in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung – LF-BRGO)

LF-BRGOVerordnungFassung seit 1. Juni 2023RIS-Stand 27. April 2023

RIS-Gesetzesnummer 20012244 · BGBl. II Nr. 123/2023 · 60/01 Arbeitsvertragsrecht · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1 Beispiele für die Berechnung der achttägigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung

Fassung: 1. Juni 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 1 LF-BRGO?

  • KernaussageAnl. 1 LF-BRGO behandelt "Beispiele für die Berechnung der achttägigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Anlage(Zu § 46 iVm § 48 der Verordnung)

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Beispiele für die Berechnung der achttägigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung

Beispiel 1: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Mittwoch, den 26. Jänner, um 10 Uhr.

Die achttägige Frist endet am Freitag, den 4. Februar, um 24 Uhr.

Beispiel 2: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Donnerstag, den 18. Dezember, um 14 Uhr.

Die achttägige Frist endet am Dienstag, den 30. Dezember, um 24 Uhr.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelAbschnitt 2
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Verfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 LF-BRGO in einfachen Worten?

Anl. 1 LF-BRGO behandelt "Beispiele für die Berechnung der achttägigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2023 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. April 2023
Fassung seit
1. Juni 2023
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0

Keine weiteren Verweise verfügbar.