Verordnungen

Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Geschäftsführung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung, des Betriebsrates, des Betriebsausschusses, der Betriebsräteversammlung und des Zentralbetriebsrates in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung – LF-BRGO)

LF-BRGOVerordnungFassung seit 1. Juni 2023RIS-Stand 27. April 2023

RIS-Gesetzesnummer 20012244 · BGBl. II Nr. 123/2023 · 60/01 Arbeitsvertragsrecht · Original im RIS öffnen

§ 20

§ 20 Bekanntmachungen des Betriebsrates

Fassung: 1. Juni 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 20 LF-BRGO?

  • Kernaussage§ 20 LF-BRGO behandelt "Bekanntmachungen des Betriebsrates" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bekanntmachungen des Betriebsrates an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes haben, soweit in dieser Verordnung nicht...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Bekanntmachungen des Betriebsrates

§ 20. (1) Bekanntmachungen des Betriebsrates an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes haben, soweit in dieser Verordnung nicht anderes bestimmt wird, durch Anschlag an der Ankündigungstafel des Betriebsrates oder durch eine sonstige geeignete schriftliche oder elektronische Mitteilung im Betrieb (§ 1 Abs. 1), durch Rundschreiben oder mündlich in der Betriebs(Gruppen)versammlung zu erfolgen. Betriebsvereinbarungen sind jedenfalls auch anzuschlagen.

(2) Alle schriftlichen oder elektronischen Bekanntmachungen des Betriebsrates sind von der bzw. vom Vorsitzenden (Stellvertreterin bzw. Stellvertreter) und von der Schriftführerin bzw. vom Schriftführer zu zeichnen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelAbschnitt 2
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Organisation, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 20 LF-BRGO in einfachen Worten?

§ 20 LF-BRGO behandelt "Bekanntmachungen des Betriebsrates" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2023 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. April 2023
Fassung seit
1. Juni 2023
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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