§ 24
§ 24 Personal
Fassung: 1. Juli 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 24 Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University)?
- Kernaussage§ 24 Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University) behandelt "Personal" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University).
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Personal
§ 24. (1) Auf Arbeitsverhältnisse zur Universität sind das Angestelltengesetz, BGBl. Nr. 292/1921, sowie das Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974 und sonstige arbeitsrechtliche Gesetze, insbesondere das Arbeitszeitgesetz, BGBl. Nr. 461/1969, anzuwenden.
(2) Das Personal setzt sich aus nachfolgenden Verwendungsgruppen zusammen:
(3) Der gemäß § 108 Abs. 3 UG abgeschlossene Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität (KV) kommt für das Personal der Universität nicht zur Anwendung. Die Aufzeichnungs- und Auskunftspflicht gemäß § 26 des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969, ist auf das Personal gemäß Abs. 2 Z 1 lit. a und b nicht anzuwenden.
(4) Alle zur Besetzung offenen Stellen sind von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten öffentlich auszuschreiben. Stellen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal gemäß Abs. 2 Z 1 lit. a und b sind international, zumindest EUweit auszuschreiben. Die Ausschreibungsfrist hat zumindest zehn Tage, für Professuren jedoch mindestens vier Wochen zu betragen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 24 Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University) in einfachen Worten?
§ 24 Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University) behandelt "Personal" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2024 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 19. April 2024
- Fassung seit
- 1. Juli 2024
- Fassung bis
- laufend
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