§ 48
§ 48 Organisirungsgesetze.
Fassung: 10. Juli 1945 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 48 GOG?
- Kernaussage§ 48 GOG behandelt "Organisirungsgesetze." und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Soweit im gegenwärtigen Gesetze oder in der Jurisdictionsnorm, der Civilprocessordnung, der Executionsordnung und in den dazu...
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Organisirungsgesetze.
§. 48.
Soweit im gegenwärtigen Gesetze oder in der Jurisdictionsnorm, der Civilprocessordnung, der Executionsordnung und in den dazu erlassenen Einführungsgesetzen nicht etwas anderen angeordnet ist, bleiben die Vorschriften der mit Ministerialverordnung vom 19. Jänner 1853, R. G. Bl. Nr. 10, kundgemachten Allerhöchsten Entschließung vom 14. September 1852, über die Einrichtung der Gerichtsbehörden, die Vorschriften des Gesetzes vom 26. April 1873, R. G. Bl. Nr. 62, betreffend den Vorgang bei Änderungen in den Sprengeln der Gerichtshöfe erster Instanz, und die Bestimmungen des §. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1868, R. G. Bl. Nr. 59, betreffend die Organisirung der Bezirksgerichte, in Wirksamkeit.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 48 GOG in einfachen Worten?
§ 48 GOG behandelt "Organisirungsgesetze." und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 10. Juli 1945 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 10. Januar 2020
- Fassung seit
- 10. Juli 1945
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 15:22
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 71/2026 (NR: GP XXVIII IA 936/A AB 553 S. 87. BR: 11831 AB 11860 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
- BGBl. I Nr. 157/2024 (NR: GP XXVIII IA 15/A AB 16 S. 5. BR: 11611 AB 11612 S. 973.)
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Verweise
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