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Ultra posse nemo obligatur

Der Grundsatz ultra posse nemo obligatur lateinisch: Über das Können hinaus wird niemand verpflichtet besagt, dass eine moralische oder rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung, die unmöglich ist, nicht bestehen kann. Dies gilt sowohl, wenn die Leistung objektiv  Unmöglichkeit, also für jedermann, als auch wenn die Leistung subjektiv  Unvermögen, also nur für den Schuldner, unmöglich ist. Eine andere Formulierung ist: ”Ad impossibilia nemo tenetur” Zu Unmöglichem kann keiner gezwungen werden.

Im Strafrecht kommt dieser Gedanke bei Fahrlässigkeits-und Unterlassungsdelikten zum Tragen, etwa durch die rechtfertigende Pflichtenkollision.
Ebenso findet er im Verwaltungsrecht bei der Frage, ob ein Anspruch auf Handeln einer Behörde bestehen kann, Anwendung.

In der Ethik ist die Begrenzung der moralischen Pflichten durch das Machbare die einzige Form, ohne einen Verstoß gegen Humes Gesetz von Faktischem auf Normatives zu schließen. Derartige Schlüsse sind allerdings rein negativ und können keine positiven Werte oder Normen begründen.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Ultra_posse_nemo_obligatur 10.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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