Anknüpfungspunkt und zentraler Begriff des Urheberrechtes. Werke sind persönliche geistige Schöpfungen, die den Gebieten der Literatur (inkl. Sprachwerke, einschließlich Computerprogramme), der Tonkunst, der bildenden Künste oder der Filmkunst zuordenbar sind. Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 1 UrhG). Zur Abgrenzung, was als Werk gilt und was nicht, gibt es eine umfangreiche Judikatur, die sich im Laufe der Zeit auch sehr gewandelt hat.

Werk
Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?
Recherchieren Sie hier, weil Sie Beratung von facheinschlägigen Anwälten benötigen? Wir werden in unserer Datenbank nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.RechtEasy.at
Bei uns finden Sie die richtigen Rechtsanwälte für Ihr Rechtsproblem.
RechtEasy.at, das Recht-Wiki für Österreich ist ein Nachschlagewerk, das allen wissbegierigen, interessierten Internetusern, Jus-Studenten, Rechtsanwälten, Notaren und Dissertanten einen schnellen, einfachen aber fachlich fundierten Zugang zu juristischen Fachbegriffen bietet.
Teilen
EMPFEHLUNG
- Gesellschaftsgründungen, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, IT- EDV- & Datenschutzrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht
Webinare
Aktuelle Podcast-Folge
Dürfen wir vorstellen: Der richtige Anwalt für Ihr Problem
- Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht