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Rechtlicher Leitfaden für die eigene Homepage (inkl. Muster für Impressum, Datenschutz, etc.)

Bevor man seine Website veröffentlicht, sollte man einige Dinge beachten. In diesem Artikel wird am Beispiel eines Kochblogs erklärt, was bei einem privaten Webauftritt zu beachten ist.

Abklärung privater Webauftritt oder in Verbindung mit Unternehmen/Verein/Organisation

Die erste Frage die sich bei einem Webauftritt stellt ist immer, ob man ein Unternehmen betreibt oder es sich um einen rein privaten Webauftritt handelt. Dieser Artikel befasst sich mit dem privaten Webauftritt, das heißt, dass die Website nicht kommerziell betrieben wird.

Kommerziell bedeutet in diesem Zusammenhang, dass durch den Kochblog keine Werbung für Gegenleistung geschalten wird, die Rezepte die auf der Website landen nicht zusätzlich in einem Kochbuch verkauft werden, das man auch auf der Website erwerben kann oder auf der Website zusätzlich mit Waren, wie beispielsweise Gewürzen in einem Online-Shop gehandelt wird. Kommerzialität liegt aber auch vor, wenn Affiliate-Links, auf der Website verborgen werden, mit denen man ein Einkommen betreiben kann. Das System hinter Affiliate-Links ist Folgendes: Ein kommerzieller Anbieter bietet seinen Vertriebspartnern (dem Betreiber der Website) Provisionen dafür an, dass er Werbemittel auf seiner Website verwendet.

Der Betreiber unseres Kochblogs ist also ein Hobbykoch, der einfach seine Rezepte online stellt, keinen Newsletter versendet und auch kein Geld mit seiner Website verdienen möchte.

Offenlegungspflichten nach dem Mediengesetz / Impressum

Auf der Website muss klar der Name und die Adresse des Websiten-Betreibers ersichtlich sein. Dies wäre zum Beispiel in einer Rubrik mit dem Titel „Über mich“ oder „Kontakt“ möglich offenzulegen. Optional kann man diese Daten auch in die Fußzeile aufnehmen. Es soll „ständig klar und gut ersichtlich sein“.

Betreibt man die Website als Unternehmen/Verein/Organisation ist zusätzlich darauf zu achten, dass ein Impressum nötig sein könnte.

In unserem Beispiel des Kochblogs wird kein Impressum benötigt.

Sollte sich der Betrieb der Website doch zu kommerziellen Zwecken verändern, kommt es auch zu Veränderungen bei der Offenlegungspflicht. Die Grundlage für unseren Fall ist § 25 Mediengesetz (MedienG).
Hier können Sie das Mediengesetz aufrufen.

Das Mediengesetz spricht von „wiederkehrenden“ Informationen eines Mediums von mehr als 4 Mal pro Jahr. Ein Auszug hievon:
§ 5a.„periodisches elektronisches Medium“: ein Medium, das auf elektronischem Wege a) ausgestrahlt wird (Rundfunkprogramm) oder b) abrufbar ist (Website) oder c) wenigstens vier Mal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet wird (wiederkehrendes elektronisches Medium);

Wenn man also einen privaten Kochblog betreibt, fällt man hier hinein. Wie oben erwähnt, ist § 25 MedienG die Grundlage unseres Kochblogs, den entscheidenden Teil des § 25 fassen wir hier für Sie zusammen:

„Für ein Medium im Sinne von §1 Abs.1 Z 5a lit.b und c, das keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, sind nur der Name oder die Firma, gegebenenfalls der Unternehmensgegenstand, sowie der Wohnort oder der Sitz des Medieninhabers anzugeben. Abs.3 und 4 finden auf solche Medien keine Anwendung. “

Das Impressum für einen privaten Kochblog darf also so aussehen: Dieser Koch- und Essblog dient rein privaten Interessen. Offenlegung nach Mediengesetz:
Medieninhaberin: ElisabethÜ*****, Musterstraße 11, 1111Musterort. Alle Rechte vorbehalten.

Alle Blogs, die nicht in unter unser Beispiel eines Kochblogs subsumiert werden können, empfehlen wir diesen weiterführenden Link zum Thema Impressum von der WKO.

Datenschutz

Im Normalfall gibt man also in seinem Kochblog die jeweiligen Kontaktdaten an, oder wenn man eine gute aufgestellte Website hat, sogar ein Kontaktformular. Das füllt dann im günstigsten Fall jemand aus. Als Website-Betreiber bekommt man dann eine Benachrichtigung per E-Mail, dass sich jemand gemeldet hat und schon befinden sich im E-Mail-Ordner Daten einer fremden Person, die es zu schützen gilt.

Interessant für jeden Website-Betreiber ist zudem, wie viele User sich auf die Website verirren. Dazu werden diverse Tools genutzt, wie beispielsweise Google oder Jetpack um Userdaten zu tracken, um mehr darüber zu erfahren, wer und vor allem woher der Leser kommt.

Die DSGVO ist wohl mittlerweile wohl schon jedem zu Ohren gekommen. Genau diese wurde dafür geschaffen, Daten zu sichern und Auskunft darüber zu geben, was mit den Daten der User passiert. Das bedeutet für Betreiber einer privaten Website, in unserem Beispiel für unseren Kochblogbetreiber, der zum Beispiel ein Kontaktformular hat, oder der es erlaubt Kommentare zu seinen Rezepten auf seiner Website zu veröffentlichen, dass er offenlegen muss, welche Daten er verarbeitet und wie er sie verarbeitet. Es ist dafür Sorge zu tragen, diese nicht unberechtigt weiterzugeben.

Ein Beispieltext, der Mitgliedern der Wirtschaftskammern online zur Verfügung gestellt wird:

Datenschutzerklärung – Vorlage der WKO

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung….

Die gesamte Vorlage finden Sie unter diesem Link.

Kontakt mit uns – Vorlage der WKO

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht…..

Den gesamten Text finden Sie hier.

Als Kochblogbetreiber gibt man also an, welches System man nutzt, um mehr über seine Userstatistiken zu erfahren. Eine kleine Hilfe könnten diese vorgefertigten Tools von Content Management Systemen wie WordPress bieten.

Web-Analyse-Vorlage der WKO

Unsere Website verwendet Funktionen des Webanalysedienstes … [Name des Tools und Firma des Anbieters samt Unternehmenssitz einschließlich Information, ob Daten an ein (außereuropäisches) Drittland übertragen werden]. Dazu werden Cookies verwendet, die eine Analyse der Benutzung der Website durch Ihre Benutzer ermöglicht……..

Die gesamte Vorlage finden Sie hier.

Weiters müssen User bevor Sie die Website kontaktieren schon über die Datensammlungen/Statistikführung informiert werden. Wenn Sie Cookies nutzen, so ist dies bereits beim Erstbesuch der Website dem Besucher mitzuteilen. Stichwort: Cookiebanner.

Cookies-Vorlage der WKO

Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an…..

Den gesamten Text finden Sie hier.

DSGVO Link

Außerdem müssen potentielle User der Website darüber informiert werden, wer für den Datenschutz verantwortlich ist.

Ihre Rechte – Vorlage der WKO

Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten Datengrundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu….

Den gesamten Text finden Sie hier.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

[Unternehmen und die Kontaktdaten ergänzen (Telefon, E-Mail)]{nur falls ein EU-Vertretervorhanden ist:} Unseren Vertreter erreichen Sie unter [Kontaktdaten des Vertreters ergänzen…..

Den gesamten Text finden Sie hier.

Wissenswertes zur Nutzung von Bildern auf deiner privaten Website

Da es ein privater Kochblog ist, sollten Sie auch eigene Rezepte veröffentlichen und eigene Bilder nutzen. Werden fremde Rezepte/Bilder veröffentlicht, bekommt man nämlich Probleme mit dem Urheberrecht.

Welche Probleme können auftauchen, wenn Sie fremde Bilder nutzen bzw welche Optionen hat man?

Öffentlich zur Verfügung gestellt werden dürfen Fotos nur mit Zustimmung des Urhebers bzw des Rechtsinhabers. Man unterscheidet dabei nicht ob es für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke bestimmt ist, oder ob überhaupt jemand das Foto tatsächlich gesehen hat. Daher gilt: Um ein fremdes Foto ins Internet stellen zu dürfen, muss immer die Zustimmung der Berechtigten eingeholt werden. Auch bei Bildern, die frei zugänglich im Internet abrufbar sind und keinen Copyright-Vermerk (©) haben, muss die Zustimmung eingeholt werden.

Auf der RechtEasy Homepage finden Sie Näheres zum Urheberrecht.

Wann kann man ein fremdes Foto trotzdem genutzt werden?

Auf eine bestimmte Art und Weise verwendet werden dürfen Fotos, die unter einer Creative Commons-Lizenz (CC) oder einer ähnlichen Lizenz stehen. Dies ist abhängig von der jeweiligen Lizenz. Der kostenlose Gebrauch für private Zwecke ist aber in der Regel miterfasst. Hier finden Sie Links, wo man sich Fotos holen kann. Trotzdem sollten Sie sich vorab informieren, in welchem Umfang die Fotos genutzt werden dürfen, denn grundsätzlich könnte auf diesen Seiten jeder ein Bild hochladen. Das heißt, auch wenn die Bilder dort frei verwendbar sind, existiert immer noch ein Restrisiko.

Nähere Informationen finden Sie auf RechtEasy oder direkt im Urheberrechtsgesetz.

Haftung für Links / Haftung für fremde Inhalte

Um sicher zu gehen, sollten Sie – sofern Sie auf fremde Seiten verweisen – anzuführen, dass Sie nicht für fremde Links und fremde Inhalte haften. Sie werden als Webseitenbetreiber die Erfahrung machen, dass Sie den Inhalt fremder Links nicht immer up-to-date kontrollieren können. Wenn also jemand unzulässige Inhalte veröffentlicht, und sich ein Link hierzu auf Ihrer Website findet, wirft dies kein gutes Licht auf Ihre Website.

Viel Erfolg bei Ihrem privaten Webauftritt!

Quellen

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