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Begriff aus dem Urheberrecht (§ 5 UrhG). Darunter versteht man die Veränderung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf eine Weise, dass die Züge des Ausgangswerkes noch erhalten bleiben. Dazu gehört auch die sprachliche Übersetzung. Wenn die Bearbeitung selbst Werkcharakter hat, kommt es zur Miturheberschaft zwischen dem ursprünglichen Urheber und dem Bearbeiter.