Der Zeugen durch das Gericht vor Beeidigung über ihre Wahrheitspflicht und gegebenenfalls über ein Zeugnisverweigerungsrecht; sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor der Vernehmung erfolgen.
Ist die Weitergabe von Wissen durch einen Wissensträger an einen anderen Menschen.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/belehrung/belehrung.htm