Ist Aufgabe der Sachleitung (Prozessleitung) des Vorsitzenden Richters; im Straf- und Bussgeldverfahren hat das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/aufkl%C3%A4rungspflicht-des-richters/aufkl%C3%A4rungspflicht-des-richters.htm