Anhörung

Gelegenheit zur Äußerung. In Verfahren vor Gerichten und Behörden bildet es eine Ausprägung des Verfassungsgrundsatzes des rechtlichen Gehörs. In einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren bedeutet, dass dem Anzuhörenden Gelegenheit zur Äußerung über die zur Entscheidung stehende Angelegenheit gegeben wird, und zwar zum Sachverhalt wie auch zur rechtlichen Beurteilung.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/anhoerung/anhoerung.htm

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