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Genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen (VgBSeil 2006)

VgBSeil 2006VerordnungFassung seit 14. Dezember 2011RIS-Stand 20. Januar 2016

RIS-Gesetzesnummer 20004880 · BGBl. II Nr. 287/2006 · 93/01 Eisenbahn · Original im RIS öffnen

§ 6

§ 6 Genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 SeilbG 2003

Fassung: 14. Dezember 2011 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 6 VgBSeil 2006?

  • Kernaussage§ 6 VgBSeil 2006 behandelt "Genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 SeilbG 2003" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 SeilbG 2003, deren Durchführung unter Leitung einer Person...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

2. Abschnitt: Genehmigungsfreie Bauvorhaben

Genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 SeilbG 2003

§ 6. Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 SeilbG 2003, deren Durchführung unter Leitung einer Person im Sinne des § 20 SeilbG 2003 zu erfolgen hat, sind nachstehend angeführte Zu- oder Umbauten sowie damit verbundene Abtragungsmaßnahmen:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel2. Abschnitt: Genehmigungsfreie Bauvorhaben
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6 VgBSeil 2006 in einfachen Worten?

§ 6 VgBSeil 2006 behandelt "Genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 SeilbG 2003" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 14. Dezember 2011 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. Januar 2016
Fassung seit
14. Dezember 2011
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 412/2011

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