§ 14
§ 14 Baufertigstellungsbericht
Fassung: 2. August 2006 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 14 VgBSeil 2006?
- Kernaussage§ 14 VgBSeil 2006 behandelt "Baufertigstellungsbericht" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Der gemäß § 12 Abs. 1 bestellte Bauleiter hat einen Baufertigstellungsbericht zu erstellen, in welchem der...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Baufertigstellungsbericht
§ 14. Der gemäß § 12 Abs. 1 bestellte Bauleiter hat einen Baufertigstellungsbericht zu erstellen, in welchem der ordnungsgemäße Zu- oder Umbau und die ordnungsgemäße Durchführung der für die Betriebssicherheit erforderlichen Erprobungen bzw. die ordnungsgemäße Abtragung zu bestätigen sind. Der Baufertigstellungsbericht ist zu datieren und vom Bauleiter sowie vom Seilbahnunternehmen zu unterfertigen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 14 VgBSeil 2006 in einfachen Worten?
§ 14 VgBSeil 2006 behandelt "Baufertigstellungsbericht" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 2. August 2006 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 20. Januar 2016
- Fassung seit
- 2. August 2006
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 23:26
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 412/2011
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Verweise
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