Verordnungen

Rückstandskontrollverordnung 2006

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Kontrollmaßnahmen betreffend bestimmte Stoffe und deren Rückstände in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft (Rückstandskontrollverordnung 2006)

VerordnungFassung seit 10. Juli 2026RIS-Stand 13. Juli 2026

RIS-Gesetzesnummer 20004651 · BGBl. II Nr. 110/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 178/2026 · 82/05 Lebensmittelrecht · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1

Fassung: 10. Juli 2026 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 1 Rückstandskontrollverordnung 2006?

  • KernaussageAnl. 1 Rückstandskontrollverordnung 2006 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Gruppe A – Pharmakologisch wirksame Stoffe, die für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere verboten oder nicht zugelassen...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel6. Abschnitt
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 22 Schlussbestimmungen
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 Rückstandskontrollverordnung 2006 in einfachen Worten?

Anl. 1 Rückstandskontrollverordnung 2006 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 10. Juli 2026 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
13. Juli 2026
Fassung seit
10. Juli 2026
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 178/2026
  • BGBl. II Nr. 134/2020
  • BGBl. II Nr. 24/2009
  • BGBl. II Nr. 395/2006

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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