§ 16
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmung
Fassung: 18. August 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 16 Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022?
- Kernaussage§ 16 Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmung
§ 16. (1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Finanzen über die Leistungs- und Strukturstatistik in den Produktions- und Dienstleistungsbereichen (Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung), BGBl. II Nr. 428/2003 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 74/2019, außer Kraft.
(3) Für die Berichtsperiode 2021 besteht für die Auskunftspflichtigen gemäß § 9 Abs. 4 die Wahlmöglichkeit, der Mitwirkungsverpflichtung durch Übermittlung der Daten aus den Saldenlisten gemäß § 7 Abs. 2 nachzukommen.
(4) Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Leistungs- und Strukturstatistik über die Berichtsperiode 2020 erfolgt gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 428/2003 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 74/2019.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 16 Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022 in einfachen Worten?
§ 16 Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 18. August 2022 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 18. August 2022
- Fassung seit
- 18. August 2022
- Fassung bis
- laufend
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