Verordnungen

Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Finanzen über die Leistungs- und Strukturstatistik in den Produktions- und Dienstleistungsbereichen (Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022)

VerordnungFassung seit 18. August 2022RIS-Stand 18. August 2022

RIS-Gesetzesnummer 20011990 · BGBl. II Nr. 305/2022 · 46/01 Bundesstatistikgesetz · Original im RIS öffnen

§ 10

§ 10 Pflichten der Inhaber von Verwaltungs- und Statistikdaten

Fassung: 18. August 2022 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 10 Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022?

  • Kernaussage§ 10 Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022 fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Auf Verlangen der Bundesanstalt sind die Daten gemäß

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Pflichten der Inhaber von Verwaltungs- und Statistikdaten

§ 10. Auf Verlangen der Bundesanstalt sind die Daten gemäß

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10 Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022 in einfachen Worten?

§ 10 Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022 fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 18. August 2022 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
18. August 2022
Fassung seit
18. August 2022
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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