§ 46c
§ 46c Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union
Fassung: 14. Dezember 2019 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 46c ForstG?
- Kernaussage§ 46c ForstG behandelt "Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Mit den Bestimmungen § 46d bis § 46h und § 174 Abs. 1 lit. a Z...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union
§ 46c. Mit den Bestimmungen § 46d bis § 46h und § 174 Abs. 1 lit. a Z 19b werden Begleitmaßnahmen zur Durchführung folgender Verordnungen der Europäischen Union festgelegt:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 46c ForstG in einfachen Worten?
§ 46c ForstG behandelt "Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 14. Dezember 2019 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. November 2023
- Fassung seit
- 14. Dezember 2019
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 19:47
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 144/2023 (NR: GP XXVII RV 2205 AB 2264 S. 235. BR: AB 11331 S. 959.)
- BGBl. I Nr. 56/2016 (NR: GP XXV RV 1146 AB 1167 S. 134. BR: 9595 AB 9610 S. 855.)
- BGBl. I Nr. 102/2015 (NR: GP XXV IA 1181/A AB 766 S. 85. BR: AB 9438 S. 844.)
- BGBl. I Nr. 189/2013 (NR: GP XXIV RV 2291 AB 2340 S. 203. BR: 8975 AB 9000 S. 821.)
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