§ 1357
§ 1357
Fassung: 1. Januar 1812 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 1357 ABGB?
- Kernaussage§ 1357 ABGB behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Wer sich als Bürge und Zahler verpflichtet hat, haftet als ungetheilter Mitschuldner für die ganze Schuld;...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1357 ABGB in einfachen Worten?
§ 1357 ABGB behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1812 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 8. April 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 1812
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 01:41
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 40/2026 (NR: GP XXVIII RV 445 AB 458 S. 77. BR: 11811 AB 11815 S. 991.)
- BGBl. I Nr. 111/2025 (NR: GP XXVIII RV 187 AB 350 S. 57. BR: AB 11754 S. 985.)
- BGBl. I Nr. 110/2025 (NR: GP XXVIII RV 279 AB 314 S. 57. BR: AB 11746 S. 984.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.
Rückverweise
Gesetze
BFinG · Bundesfinanzierungsgesetz§ 2KurztitelKundmachungsorganTypBG§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungBFinGIndex31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, BundesbudgetText§ 2. (1) (Verfassungsbestimmung) Die ÖBFA hat im Namen und auf Rechnung des Bundes folgende Aufgaben unter Beachtung der in § 2 BHG festgelegten Ziele zu besorgen:(1a) Die von der ÖBFA...
WaStG · Wasserstraßengesetz§ 11bKurztitelKundmachungsorganTypBG§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungWaStGIndex56/04 Sonstiges Öffentliche WirtschaftTextFruchtnießung§ 11b. (1) Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur kann der Gesellschaft gegen jederzeitigen Widerruf das Recht der Fruchtnießung (§ 509 ABGB) an den zur Erfüllung der...
IAKW-Finanzierungsgesetz§ 4KurztitelKundmachungsorganTypBG§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumIndex12/05 Sonstiges Internationale AngelegenheitenText§ 4. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, für die von der Aktiengesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 1 und 2 im In- und Ausland durchzuführenden Kreditoperationen namens...
BAO · Bundesabgabenordnung§ 222KurztitelKundmachungsorganTypBG§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungBAOIndex32/01 Finanzverfahren, allgemeines AbgabenrechtTextB. Sicherheitsleistung und Geltendmachung von Haftungen.1. Sicherheitsleistung.§ 222. (1) Die Bestellung einer nach den Abgabenvorschriften zu leistenden oder vom Abgabepflichtigen angebotenen Sicherheit erfolgt durch Erlag von Geld oder von inländischen Wertpapieren,...
ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997§ 8KurztitelKundmachungsorganTypBG§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumIndex96/02 Sonstiges StraßenbauText§ 8. Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft tritt mit dem Zeitpunkt der Kundmachung dieses Gesetzes oder danach mit dem künftigen Erwerb des Rechtes der Fruchtnießung oder des Eigentums oder der dinglichen Nutzungsrechte an...
BinnenschifffahrtsfondsgesetzArt. 1 § 5KurztitelKundmachungsorganTypBG§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumIndex94/01 SchiffsverkehrTextHaftung und Kostentragung des Bundes§ 5. (1) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, nach Maßgabe des § 66 BHG im Namen des Bundes die Haftung als Bürge und Zahler (§ 1357 ABGB) in...
FinStrG · FinanzstrafgesetzArt. 1 § 88KurztitelKundmachungsorganTypBG§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungFinStrGIndex32/01 Finanzverfahren, allgemeines AbgabenrechtText§ 88. (1) Die Untersuchungshaft darf nicht verhängt oder aufrechterhalten werden, wenn die Haftzwecke auch durch Anwendung eines oder mehrerer gelinderer Mittel erreicht werden können. Als gelindere Mittel sind anwendbar:(2) Eine...
LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz§ 9KurztitelKundmachungsorgan§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumTextHaftungsbestimmungen für den Baubereich§ 9. (1) Der Auftraggeber haftet als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für Ansprüche auf das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien gebührende Entgelt der...
LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz§ 10KurztitelKundmachungsorgan§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumTextHaftung des Generalunternehmers für Entgeltansprüche gegen Auftragnehmer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft§ 10. (1) Generalunternehmer ist, wer als Auftragnehmer eines öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers im Rahmen seiner Unternehmertätigkeit...
AMFG · Arbeitsmarktförderungsgesetz§ 35aKurztitelKundmachungsorgan§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumTextArbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Unternehmen in Problemregionen§ 35a. (1) Beihilfen gemäß § 35 Abs. 1 lit. a an Unternehmen können ausschließlich an Unternehmen in Problemregionen gewährt werden, um zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen oder bestehende Arbeitsplätze...
AMFG · Arbeitsmarktförderungsgesetz§ 51aKurztitelKundmachungsorgan§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumTextArbeitsmarktpolitische Maßnahmen aus Bundesmitteln§ 51a. (1) Beihilfen nach diesem Bundesgesetz können für das Jahr 1993 und für das erste Halbjahr 1994 auch in Verfolgung übergeordneter beschäftigungspolitischer Ziele gewährt werden. Welche Förderungsinstrumente nach diesem Bundesgesetz...
AMFG · Arbeitsmarktförderungsgesetz§ 27aKurztitelKundmachungsorgan§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumTextArbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Klein- und Mittelunternehmen§ 27a. (1) Beihilfen gemäß § 27 Abs. 1 lit. a an Unternehmen können ausschließlich an Klein- und Mittelunternehmen gewährt werden, um zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen oder bestehende Arbeitsplätze...